Förderprogramme

Informieren Sie sich darüber, welche staatlichen Förderprogramme Sie bei zur Umsetzung Ihrer Energieeffizienz-Projekte nutzen können, um Ihre Investitionskosten zu reduzieren.

Mit Fördermitteln zu einem energieeffizienten Zuhause

Für energetische Sanierungen, Heizungsmodernisierungen oder den Einsatz erneuerbarer Energien stehen Ihnen über staatliche Förderprogramme finanzielle Unterstützung zur Verfügung. Je nach Förderprogramm sind zinsvergünstigte Kredite, Tilgungszuschüsse oder direkte Zuschüsse verfügbar. Ergänzende Details zu den hier aufgeführten Informationen finden Sie über die Websites der KfW und Bafa.

Um Förderung für Ihr Sanierungsvorhaben oder Ihren Neubau zu erhalten, ist die Einbindung eines Energieeffizienzexpertens verpflichtend. Wir beraten Sie gerne, welche Fördermittel für Ihr Vorhaben in Frage kommt und unterstützen Sie bei der Antragsstellung.

Fördermöglichkeiten für Ihre Energieberatung

Eine Energieberatung in Form eines individuellen Sanierungsfahrplans wird für Ein- und Zweifamilienhäuser mit 650€ und für Mehrfamilienhäuser mit 850€ bezuschusst. Für Wohnungseigentümergemeinschaften gibt es eine zusätzliche Förderung von bis zu 250€, wenn die Energieberatung das Sanierungskonzept auf der Eigentümerversammlung vorstellt.

Sie erhalten 50% Förderung auf die förderfähigen Kosten einer Fachplanung und Baubegleitung.

Für eine Sanierung zum Effizienzhaus erhalten Sie 50% Zuschuss auf förderfähige Kosten von max. 10.000€ (Ein- oder Zweifamilienhäuser) bzw. für Mehrfamilienhäuser zusätzlich 4.000€ pro sanierter Wohneinheit und Kalenderjahr.

Die maximal förderfähigen Kosten sind für ein Mehrfamilienhaus auf 40.000€ pro Antrag und Kalenderjahr limitiert. Für die Fachplanung und Baubegleitung im Rahmen einer Einzelmaßnahme sind die förderfähigen Planungskosten für ein Ein- und Zweifamilienhaus auf max. 5.000€ beschränkt. Für ein Mehrfamilienhaus wird 2.000€ zusätzlich pro Wohneinheit gewährt, wobei die förderfähigen Kosten auf insgesamt 20.000€ gedeckelt sind.

Fördermöglichkeiten für Ihr Sanierungsvorhaben

Für umfassende Sanierungen von Bestandsgebäuden stellt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zinsvergünsigte Kredite mit Tilgungszuschüssen abhängig von der geplanten Effizienzhaus-Stufe bereit.

Die Effizienzhaus-Stufe gibt an, wie energieeffizient ein Gebäude im Vergleich zu einem Referenzgebäude nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist. Es gibt vier Stufen: 40, 55, 70 und 85. Je niedriger die Zahl ist, desto geringer der Energiebedarf des Hauses und desto höhere Förderboni können Sie erwarten.

Ein Beispiel: Ein Effizienzhaus 70 verbraucht nur 70 % der Primärenergie eines vergleichbaren GEG-Referenzgebäudes. Gleichzeitig beträgt der Transmissionswärmeverlust lediglich 85 % des Referenzwohngebäudes.

Zusätzlich zu den Effizienzhaus-Stufen gibt es die Erneuerbare-Energien-Klasse (EE), die eine höhere Förderung ermöglicht. Sie wurde für Effizienzhäuser eingeführt, die mindestens 65 % des Energiebedarfs des Wohngebäudes durch erneuerbare Energien oder unvermeidbare Abwärme abdecken.

Alternativ erhalten Sie eine höhere Förderung über die Nachhaltigkeitsklasse (NH), wenn Ihr Effizienzhaus die Anforderungen an das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ erfüllt.

Sanierung Sie ein Wohngebäude, das die Anforderungen eines „Worst Performing Buildings“ (WPB) erfüllt, erhöht sich Ihr Tilgungszuschuss um 10 Prozentpunkte. Darunter fallen alle Wohngebäude mit der Effizienzklasse H im Energieausweis. Unabhängig vom Energieausweis wird ein Wohngebäude als WPB eingestuft, wenn es 1957 oder früher erbaut wurde und seitdem mindestens 75% der Außenwandfläche nicht saniert wurden.

Wenn Sie eine serielle Sanierung Ihres Wohngebäudes vornehmen, können Sie sich einen zusätzlichen Tilgungszuschuss von +15% sichern. Serielle Sanierungen werden über modular vorgefertigte Elemente realisiert, die eine schnellere Sanierung ermöglichen. Darunter fallen zum Beispiel Dämmelemente für Fassaden oder Dächer.

Zur Erneuerung Ihrer Heizungstechnik bekommen Sie über die KfW bis zu 70% der förderfähigen Kosten erstattet. Die Maßnahme beinhaltet den Kauf und die Installation einer neuen, effizienten Heizungsanlage oder den Anschluss an ein Wärmenetz mit den jeweiligen Umfeldmaßnahmen sowie die Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienzexperten.

Prüfen Sie, wie viel Förderung Sie für Ihr Vorhaben erhalten werden:

  • Sie bekommen eine Basisförderung von 30%, wenn Sie eine alte, funktionstüchtige Heizung gegen eine neue, effiziente Anlage austauschen.
  • Den Klimageschwindigkeitsbonus von bis zu +20 % erhalten Sie zusätzlich zur Basisförderung, wenn Sie Ihre alte Heizung (z. B. Nachtspeicherofen, Gas- oder Ölheizung) im selbst genutzten Wohngebäude ersetzen.
  • Für den Einbau von Wärmepumpen mit einem natürlichen Kältemittel können Sie zusätzlich den Effizienzbonus von +5 % beziehen.
  • Liegt Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen unter 40.000€ pro Jahr, erhöht sich Ihre Förderung um den Einkommensbonus von +30 %, wobei Sie maximal 70% Gesamtförderung auf die Erneuerung Ihrere Heizungstechnik bewilligt bekommen.

Die förderfähigen Kosten betragen für ein Einfamilienhaus max. 30.000€. Für ein Mehrfamilienhaus wird zusätzlich für die zweite bis sechste Wohneinheit (WE) 15.000€ pro WE gefördert, ab der siebten Wohneinheit werden zusätzlich 8.000€ pro WE bezuschusst. Dabei werden Zuschüsse nur für die Anzahl sanierter Wohneinheiten berücksichtigt.

Darunter fällt der Einbau, Umbau oder die Erweiterung eines Gebäudenetzes, sofern die Wärme mindestens zu 65% aus Heizungsanlagen nach den technischen Mindestanforderungen oder unvermeidbarer Abwärme erzeugt wird.

Prüfen Sie, wie viel Förderung Sie für Ihr Vorhaben erhalten werden:

  • Sie bekommen eine Basisförderung von 30%, wenn Sie eine alte, funktionstüchtige Heizung gegen eine neue, effiziente Anlage austauschen.
  • Den Klimageschwindigkeitsbonus von bis zu +20 % erhalten Sie zusätzlich zur Basisförderung, wenn Sie Ihre alte Heizung (z. B. Nachtspeicherofen, Gas- oder Ölheizung) im selbst genutzten Wohngebäude ersetzen.
  • Liegt Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen unter 40.000€ pro Jahr, erhöht sich Ihre Förderung um den Einkommensbonus von +30 %.

Diese Maßnahmen werden mit mindestens 30% der förderfähigen Ausgaben bezuschusst. Die förderfähigen Kosten betragen für ein Einfamilienhaus max. 30.000€. Für ein Mehrfamilienhaus wird zusätzlich für die zweite bis sechste Wohneinheit (WE) 15.000€ pro WE gefördert, ab der siebten Wohneinheit werden zusätzlich 8.000€ pro WE bezuschusst. Dabei werden Zuschüsse nur für die Anzahl sanierter Wohneinheiten berücksichtigt.

Für alle nachfolgend gelisteten Sanierungsmaßnahmen gilt, dass die maximal förderfähigen Ausgaben für die energetischen Maßnahmen betragen 30.000€ pro Wohneinheit. Diese Grenze erhöht sich auf 60.000€, wenn der iSFP-Bonus gewährt wird. Zur Förderung Ihrer energetischen Maßnahmen müssen mindestens 300€ brutto förderfähige Kosten vorliegen.

Bei dieser Einzelmaßnahme wird der Einbau, Austausch oder die Optimierung einer lüftungstechnischen Anlage mit Wärmerückgewinnung und der Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung bzw. zur Verbesserung des angeschlossenen (förderfähigen) Gebäudenetzes gefördert.

Für eine solche Sanierung mit förderfähigen Umfeldmaßnahmen können Sie eine Förderung von 15% erzielen. Wenn Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) vorweisen, der nicht älter als 15 Jahre ist, erhalten Sie einen zusätzlichen Förderbonus von 5% und erhöhen damit Ihre Gesamtförderung auf 20%.

Zu diesen Maßnahmen gehören unter anderem der Austausch von Fenstern oder Außentüren, die energetische Sanierung von Fassaden, Dächern, Geschossdecken oder Bodenflächen sowie Maßnahmen für den sommerlichen Wärmeschutz

Für eine solche Sanierung mit förderfähigen Umfeldmaßnahmen können Sie eine Förderung von 15% erzielen. Wenn Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) vorweisen, der nicht älter als 15 Jahre ist, erhalten Sie einen zusätzlichen Förderbonus von 5% und erhöhen damit Ihre Gesamtförderung auf 20%.

Darunter fällt der hydraulische Abgleich, der Austausch von Heizungspumpen, die Dämmung von Rohrleitungen, der Einbau von Flächenheizungen oder Niedertemperaturheizkörpern sowie Mess-, Steuer- und Regelungstechnik für Wohngebäude mit höchstens fünf Wohneinheiten.

Für eine solche Sanierung mit förderfähigen Umfeldmaßnahmen können Sie eine Förderung von 15% erzielen. Wenn Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) vorweisen, der nicht älter als 15 Jahre ist, erhalten Sie einen zusätzlichen Förderbonus von 5% und erhöhen damit Ihre Gesamtförderung auf 20%.

Bei dieser Einzelmaßnahme werden Maßnahmen zur Reduzierung von Staubemissionen (mind. 80%) von Anlagen mit fester Biomasse gefördert. Das betrifft Feuerungsanlagen mit einer Wärmeleistung von 4 kW oder mehr in einem Wohngebäude mit bis zu fünf Wohneinheiten. Bezuschusst werden der Einbau von elektrostatischen Staubabscheidern, eine katalytische Nachverbrennung, Systeme vollautomatischer Verbrennungsregelungen und Staubemissionsmessungen vor und nach der Umsetzung.

Für eine solche Heizungsoptimierung erhalten Sie eine Förderung von 50%.

Fördermöglichkeiten für Ihren Neubau oder Ihren Erstkauf

Die KfW bietet verschiedene Förderprogramme in Form von Krediten für den Neubau und den Erstkauf von Wohngebäuden an, um Bauherren finanziell zu unterstützen. Als Erstkauf gilt der Kauf eines Wohngebäudes, das höchstens vor einem Jahr fertiggestellt wurde.

Der KfW-Kredit 124 ermöglicht für den Neubau oder Erstkauf eines jeden Wohngebäudes eine Finanzierung von bis zu 100.000 € mit einem effektiven Jahreszins ab 3,39 %. Dieser Kredit kann mit anderen Förderprogrammen wie dem Klimafreundlichen Neubau (Kredit 297, 298) oder dem Wohneigentum für Familien (Kredit 300) kombiniert werden.

Die KfW-Kredite 297 und 298 gewähren bis zu 100.000 € Kreditbetrag mit Zinssätzen ab 2,27 % für den Erstkauf oder Neubau mit der Effizienzhaus-Stufe 40.

Der KfW-Kredit 296 bietet bis zu 100.000 € mit einem Zinssatz ab 1,08 % effektivem Jahreszins für den Erstkauf oder Neubau mit der Effizienzhaus-Stufe 55 oder besser und einer Mindestzahl an Wohnräumen in Abhängigkeit der Wohnfläche.

KfW-Kredit 300 richtet sich speziell an Familien oder Alleinerziehende und bietet eine Finanzierung von bis zu 270.000 € mit günstigen Zinsen ab 0,29 % effektivem Jahreszins für den Erstkauf oder Neubau mit der Effizienzhaus-Stufe 40.

Kontaktieren Sie uns!

Haben Sie Fragen oder möchten Sie ein kostenloses Erstgespräch vereinbaren? Füllen Sie einfach das Kontaktformular aus und wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen. Gemeinsam finden wir die besten Lösungen für Ihr Vorhaben!

Ihre Ansprechpartnerin

Katharina Adolf

+49 162 7022890

info@energieschmiede-karlsruhe.de

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