Energieausweis
Der Energieausweis gibt Ihnen einen klaren Überblick über die Energieeffizienz Ihres Wohngebäudes und zeigt Einsparpotenziale auf.
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Transparenz über den energetischen Zustand Ihres Wohngebäudes
Ein Energieausweis informiert Mieter und potentielle Käufer einer Immobilie über den energetischen Bedarf und die Energieeffizienz des Objekts. Damit wird eine Vergleichbarkeit zwischen verschiedenen Immobilien ermöglicht. Der Energieausweis zeigt Verbesserungspotenziale auf und dient als Grundlage für mögliche Modernisierungsentscheidungen.
Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist der Energieausweis verpflichtend für den Verkauf, die Vermietung oder den Neubau eines Gebäudes. Konkret weist der Energieausweis den jährlichen Energieverbrauch oder -bedarf aus und ordnet die Immobilie in die Energieeffizienzklasse A+ bis H ein.

Ein Energieausweis ist für zehn Jahre gültig und unterscheidet sich in einem Energieverbrauchsausweis und Energiebedarfsausweis. Als Energieberatungsunternehmen erstellen wir Ihnen den entsprechenden Energieausweis für Ihr Wohngebäude.
Mithilfe der Grafik können Sie prüfen, ob Ihr Wohngebäude einen Energiebedarfsausweis benötigt oder ob prinzipiell auch ein Energieverbrauchsausweis ausreicht:

Weitere Informationen
Wann benötigen Sie einen Energieausweis?
Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) benötigen Sie einen gültigen Energieausweis, wenn Sie ein neues Wohngebäude bauen, eine umfassende Sanierung Ihres Bestandsgebäudes vornehmen oder Ihr Wohngebäude verkauft oder vermietet werden soll. Im Fall eines bereits vermieteten Wohngebäudes muss ein Energieausweis bei einem Mieterwechsel vorhanden sein.
Ausgeschlossen von der Pflicht sind kleine Gebäude mit weniger als 50m2 Nutzfläche, Baudenkmäler und Gebäude ohne Heizungsanlage.
Was ist der Unterschied von einem Energiebedarfsausweis und einem Energieverbrauchsausweis?
- Datengrundlage: Der Energieverbrauchsausweis basiert auf den tatsächlichen Verbrauchsdaten der Bewohner des Wohngebäudes. Das Ergebnis des Verbrauchsausweises ist durch das individuelle Heizverhalten der Bewohner stark nutzerabhängig. Der Bedarfsausweis hingegen ist unabhängig vom individuellen Heizverhalten der Nutzer, weil er auf der energetischen Bilanzierung des Wohngebäudes basiert.
- Vorgehen: Für die Erstellung eines Energieverbrauchsausweises werden die jüngsten Nebenkostenabrechnungen über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 36 Monaten benötigt. Unter Berücksichtigung einer Witterungs- und Leerstandsbereinigung ergeben sich daraus der Endenergie- und Primärenergiebedarf des Wohngebäudes. War das Wohngebäude in diesem Zeitraum zu mehr als 30 % unbewohnt, ist die Erstellung eines Energiebedarfsausweises erforderlich. Dazu werden alle Außenbauteile mit ihren wärmetechnischen Eigenschaften und energetischen Verlusten ermittelt sowie relevante Kennwerte der vorhandenen Anlagentechnik berücksichtigt.
- Aufwand: Der Aufwand, einen Energieverbrauchsausweis zu erstellen, ist geringer als für einen Energiebedarfsausweis, weil für den Bedarfsausweis eine detaillierte Gebäudeerfassung erforderlich ist.
Wird ein Energieausweis gefördert?
Nein, ein Energieausweis wird nicht gefördert.

Förderprogramme
Über finanzielle, staatliche Förderprogramme werden Ihre Energieeffizienz-Projekte unterstützt.

Wärmepumpen
Eine energieeffiziente Technologie zur Beheizung und Warmwasserbereitung im Bestand oder Neubau.

Flächenheizungen und Heizkörper
Mit Flächenheizungen und Heizkörpern werden Wohnräume effizient und komfortabel beheizt.

Feuchteschutz
Feuchteschutz bewahrt Ihr Zuhause vor Schimmel, Bauschäden und sorgt für ein gesundes Raumklima.

Energiespartipps
Mit einfachen Maßnahmen können Sie Energie sparen, Kosten senken und die Umwelt schonen.
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